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GRTL Kennzeichen-Community

Datenschutz

Stand: Oktober 2026

§ 1 Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Ali Bondok, Wien, Österreich, E-Mail: kontakt@grtl.at. Für sämtliche Anliegen zum Datenschutz ist diese Adresse zuständig.

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§ 2 Grundsätze

(1) GRTL ist eine Community-App für Autoleute in Wien. Personenbezogene Daten werden ausschließlich in dem Umfang verarbeitet, der für den Betrieb der App erforderlich ist.

(2) Eine Weitergabe an Werbenetzwerke, ein Verkauf von Daten sowie ein Tracking über andere Apps oder Websites finden nicht statt. Die Werbekennung des Geräts (IDFA) wird nicht verwendet.

(3) Die Datenbank (Cloud Firestore) und die gespeicherten Bilder (Cloud Storage) liegen in der Europäischen Union (Google-Cloud-Region europe-west3, Frankfurt am Main). Die Anmeldung über Firebase Authentication verarbeitet Google ausschließlich in Rechenzentren in den USA. Firebase Crashlytics, Firebase App Check, Firebase Hosting (die Webseite, § 3 Abs 20) und Google Analytics für Firebase sind weltweit betriebene Dienste; die dabei anfallenden Daten können auch außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den USA, verarbeitet werden. Google Analytics für Firebase und Firebase Crashlytics laufen nur, wenn du eingewilligt hast (§ 3 Abs 4 und 5). Zu den Garantien für diese Übermittlungen siehe § 8 Abs 3.

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§ 3 Verarbeitungen im Einzelnen

(1) Konto und Anmeldung. Verarbeitet werden die E-Mail-Adresse oder die Apple-Login-Kennung sowie die von Firebase Authentication zur Anmeldung benötigten technischen Daten. Bei jeder Anmeldung und bei jedem Start der App mit bestehender Anmeldung werden zusätzlich Zeitpunkt, Anmeldeart, E-Mail-Adresse, Gerätemodell, Betriebssystem- und App-Version, Spracheinstellung, Land, Zeitzone und Bildschirmgröße in einem Anmeldeprotokoll gespeichert. Außerdem werden einzelne Aktionen mit deiner Konto-ID und dem Zeitpunkt in einem Aktionsprotokoll festgehalten: Suchen (nur, ob die Suche einen Treffer ergeben hat, eine Teil-Suche nach § 4 Abs 8 Treffer geliefert hat oder die Eingabe gar nicht wie ein Kennzeichen aussah, nicht das gesuchte Kennzeichen), das Erstellen von Beiträgen und Kurzbeiträgen sowie Chat-Anfragen. Andere Nutzer haben auf beide Protokolle keinen Zugriff. Ein Standort wird dabei nicht erhoben. Zwecke: Bereitstellung und Verwaltung des Kontos, Gewährleistung der Sicherheit, Erkennung von Missbrauch, Fehleranalyse und die Auswertung, welche Funktionen genutzt werden. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionsfähigen Dienst). Beide Protokolle werden unabhängig von deiner Wahl nach Abs 4 und 5 geführt und nicht an Google Analytics übermittelt; nur wenn du der Nutzungsstatistik zustimmst, werden die genannten Aktionen zusätzlich dort erfasst (Abs 4).

(2) Profil und Inhalte. Verarbeitet werden die von dir eingegebenen Profilangaben (Nutzername, Fahrzeuge samt Kennzeichen, Leistung und Kategorie, Bio, Verweise auf Social-Media-Profile, Rolle, Profil- und Titelbild) sowie die von dir erstellten Inhalte (Beiträge, Fotos, Kommentare, Reaktionen, Nachrichten, Kurzbeiträge mit 24-Stunden-Laufzeit, Freundschaften, Rückmeldungen). Außerdem kann der Betreiber oder, beim Freischalten deines Kontos, ein GRTL-Moderator (Abs 12) deinem Konto in der Startphase eine fortlaufende Mitgliedsnummer (OG-Nummer) zuteilen, in der Regel in der Reihenfolge der Registrierung; bei den ersten 1000 Konten zeigt das Profil dafür ein „OG“-Abzeichen (Top 10, Top 100 oder Top 1000). Die Nummer selbst zeigt die App nicht an; technisch ist sie wie die übrigen Profilangaben für freigeschaltete Nutzer abrufbar. Zweck: Bereitstellung der Community-Funktionen nach Maßgabe deiner Privatsphäre-Einstellungen. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO; für freiwillige Zusatzangaben Art 6 Abs 1 lit a DSGVO (Einwilligung durch aktive Eingabe), jederzeit durch Löschen der Angabe widerrufbar.

(3) Der öffentliche Wien-Chat ist für alle angemeldeten Nutzer einsehbar. Inhalte, die du dort einstellst, sind entsprechend weit sichtbar.

(4) Nutzungsstatistik (nur mit Einwilligung). Nur wenn du zustimmst, wird über Google Analytics für Firebase erfasst, welche Bereiche und Funktionen der App in welchem Umfang genutzt werden, etwa Sitzungen, aufgerufene Bildschirme und Aktionen wie Registrierung und Abschluss der Profilanlage, Suche (nur, ob sie einen Treffer ergab, eine Teil-Suche Treffer lieferte oder die Eingabe gar nicht wie ein Kennzeichen aussah), Beitrag, Kurzbeitrag, Chat-Anfrage, eine Änderung von Passwort oder E-Mail-Adresse (nur, dass sie stattfand) sowie das Öffnen eines Links aus einer Mail von GRTL in der App (nur die Art des Links und bei einem Fehler dessen technische Nummer). Ergänzt wird das um Gerätetyp, Betriebssystem- und App-Version, Sprache, einen ungefähren Standort (Land, Region, Stadt), den Google aus der IP-Adresse ableitet, sowie die Merkmale Rolle, Verifizierung (ja/nein), Anzahl der Fahrzeuge und ob du über einen Einladungscode gekommen bist. Zugeordnet werden diese Angaben einer zufälligen Kennung der App-Installation und der Kennung, die iOS jedem App-Anbieter auf deinem Gerät getrennt zuteilt (IDFV); die Werbekennung (IDFA) wird nicht verwendet. Deine Konto-ID, dein Nutzername, deine E-Mail-Adresse, Kennzeichen und Inhalte werden dabei nicht übermittelt. Zweck ist ausschließlich die Weiterentwicklung der App; Werbung und Tracking über andere Apps oder Websites finden nicht statt (§ 2 Abs 2). Gefragt wirst du einmal nach der Einführung in die App, noch vor der Anmeldung, und erneut, wenn sich ändert, was erhoben wird oder wofür. Ablehnen ist dabei genauso einfach wie Zustimmen und schränkt die Nutzung der App nicht ein; solange du nicht zugestimmt hast, bleibt die Nutzungsstatistik aus. Unabhängig davon meldet das in die App eingebundene Analytics-Programm beim Start – technisch bedingt auch ohne deine Zustimmung – eine zufällige Kennung der App-Installation bei Google an (Firebase Installations); dabei werden neben dieser Kennung nur technische Angaben zur App übermittelt, keine Nutzungsdaten, und ohne Zustimmung werden der Kennung keine Statistikdaten zugeordnet (Rechtsgrundlage insoweit: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, berechtigtes Interesse an einer funktionsfähigen Einbindung des Dienstes, der erst nach deiner Zustimmung Daten erfasst). Deine Wahl gilt für das jeweilige Gerät. Du kannst sie jederzeit ändern und die Einwilligung damit widerrufen: in den Einstellungen im Abschnitt „Datenschutz“ oder, wo die Einstellungen nicht erreichbar sind (etwa vor der Anmeldung, bis zur Freischaltung, nach einer Sperre oder Ablehnung, bei einem nötigen Update oder während einer Wartung), über „Datenschutz-Einstellungen“ auf dem jeweiligen Bildschirm. Ab dann wird nichts mehr erfasst, und die am Gerät gespeicherten Statistikdaten samt der zufälligen Kennung der App-Installation werden gelöscht; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit a DSGVO (Einwilligung) in Verbindung mit § 165 Abs 3 TKG 2021.

(5) Absturzberichte (nur mit Einwilligung). Nur wenn du zustimmst, übermittelt die App nach einem Absturz über Firebase Crashlytics einen technischen Absturzbericht: Gerätetyp, Betriebssystem- und App-Version, Absturzverlauf (die Stelle im Programm, an der der Fehler auftrat), technische Angaben zum Zustand des Geräts beim Absturz (etwa freier Speicher und Ausrichtung des Bildschirms) und eine zufällige Kennung der App-Installation. Deine Konto-ID, dein Nutzername, Kennzeichen und Inhalte sind darin nicht enthalten. Zweck ist ausschließlich, Fehler zu finden und zu beheben. Gefragt wirst du im selben Dialog wie nach Abs 4, aber mit einer eigenen Wahl; ohne Zustimmung werden keine Absturzberichte übermittelt, am Gerät angefallene Berichte werden gelöscht und auch nach einer späteren Zustimmung nicht nachgereicht. Deine Wahl gilt für das jeweilige Gerät und lässt sich jederzeit auf demselben Weg wie nach Abs 4 ändern (Einstellungen, Abschnitt „Datenschutz“, oder „Datenschutz-Einstellungen“); nach einem Widerruf werden keine Berichte mehr übermittelt und noch nicht gesendete gelöscht. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit a DSGVO (Einwilligung) in Verbindung mit § 165 Abs 3 TKG 2021.

(6) Meldungen und Blockierungen. Meldungen werden samt gemeldetem Inhalt, meldendem und betroffenem Konto verarbeitet, um sie zu prüfen und Maßnahmen zu treffen. Geprüft werden sie vom Betreiber und von den GRTL-Moderatoren (Abs 12); beide sehen dabei, welches Konto gemeldet hat. Der gemeldeten Person wird das nicht angezeigt. Blockierlisten sind ausschließlich für die betreffende Person und den Betreiber einsehbar. Zum Zugriff des Betreibers auf Inhalte siehe Abs 10, zu dem der GRTL-Moderatoren Abs 12. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie Art 6 Abs 1 lit c DSGVO in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2022/2065.

(7) Startphase mit Freischaltung. Solange neue Konten von Hand freigeschaltet werden, wird bei der Registrierung deine Antwort auf die Frage „Wie bist du auf GRTL gestoßen?" gespeichert, zusammen mit dem Zeitpunkt. Sie dient ausschließlich dazu, die Freischaltung zu entscheiden und nachvollziehen zu können, wie sich die App verbreitet. Für andere Nutzer ist die Antwort zu keinem Zeitpunkt sichtbar; lesen kann sie nur der Betreiber. Freischalten können auch die GRTL-Moderatoren (Abs 12); die Antwort sehen sie dabei nicht. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem kontrollierten Start und am Schutz vor Missbrauch). Nennst du dabei eine andere Person, gib bitte nur so viel an, wie zur Einordnung nötig ist. Auf Verlangen unter kontakt@grtl.at wird die Angabe gelöscht, sobald dein Konto freigeschaltet ist. Wird ein Konto nicht freigeschaltet, wird zu seiner Konto-ID vermerkt, wann die Freischaltung abgelehnt wurde und, sofern angegeben, mit welcher Begründung; zur Aufbewahrung dieses Vermerks siehe § 9 Abs 3.

(8) Schutz vor Missbrauch. Firebase App Check versieht Anfragen der App an die Server mit einem Nachweis, dass sie von einer unveränderten GRTL-App auf einem echten Gerät stammen. Dafür wird über den Apple-Dienst App Attest ein technischer Nachweis des Geräts eingeholt und an Google übermittelt. Inhalte oder Profilangaben sind darin nicht enthalten. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse am Schutz des Dienstes vor Manipulation und automatisierten Zugriffen).

(9) Freunde einladen. Jedes Konto bekommt beim Anlegen einen sechsstelligen Einladungscode zum Weitergeben. Der Code wird zusammen mit deiner Konto-ID und deinem Nutzernamen in einem Verzeichnis gespeichert, damit ein eingegebener Code der einladenden Person zugeordnet werden kann; wer deinen Code eingibt, sieht dabei deinen Nutzernamen. Registrierst du dich mit dem Code einer anderen Person, wird die Einladung auf beiden Seiten festgehalten: bei dir in deinen privaten Daten (Konto-ID, Nutzername und Code der einladenden Person sowie der Zeitpunkt) und bei der einladenden Person in ihrer Liste der über sie gekommenen Konten (deine Konto-ID, dein Nutzername, der verwendete Code, der Zeitpunkt). Die einladende Person sieht in der App die Anzahl und die Nutzernamen der über sie gekommenen Konten; für andere Nutzer ist davon nichts sichtbar. Der Betreiber sieht beide Seiten. Zwecke: Aufbau der Community, Nachvollziehen, wie sich die App verbreitet, und Erkennung von Missbrauch. Die Eingabe eines fremden Codes ist freiwillig, die Registrierung funktioniert auch ohne. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Verbreitung der App und am Schutz vor Missbrauch). Zur Speicherdauer siehe § 9 Abs 2.

(10) Moderation. Zur Prüfung von Meldungen, zur Durchsetzung der Nutzungsbedingungen und zur Abwehr von Missbrauch kann der Betreiber auf die in der App gespeicherten Inhalte zugreifen. Das umfasst Profilangaben, Beiträge, Kommentare, Kurzbeiträge, Community-Inhalte – und auch private Chats samt Nachrichtenverlauf. Der Zugriff auf private Nachrichten ist nicht auf gemeldete Nachrichten beschränkt, weil sich eine gemeldete Nachricht ohne die Nachrichten davor und danach nicht beurteilen lässt; er erfolgt aber ausschließlich anlassbezogen zu den genannten Zwecken und nicht, um Chats allgemein mitzulesen. Der Betreiber kann auf dieser Grundlage Inhalte entfernen, einzelne Funktionen eines Kontos begrenzen (Nutzungsbedingungen § 7 Abs 2) und Konten sperren. Ein Chat hat immer zwei Seiten: Beim Zugriff auf einen Chat werden zwangsläufig auch die Nachrichten der anderen beteiligten Person verarbeitet, unabhängig davon, wer gemeldet hat oder gemeldet wurde. Die Inhalte werden dabei nicht ausgewertet, um Profile über Personen zu bilden, und nicht an Dritte weitergegeben; § 8 Abs 4 bleibt unberührt. Den Zugriff nach diesem Absatz, insbesondere auf private Chats samt Nachrichtenverlauf, hat ausschließlich der Betreiber persönlich. Die GRTL-Moderatoren haben nur die engeren Befugnisse nach Abs 12. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren, rechtskonformen Dienst und am Schutz der anderen Nutzer) sowie Art 6 Abs 1 lit c DSGVO in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2022/2065. Zur Speicherdauer von Moderationsvermerken siehe § 9 Abs 3.

(11) Communitys. Freigeschaltete Nutzer können Communitys gründen; jede Gründung wird beantragt und vom Betreiber freigegeben. Bis zur Freigabe und nach einer Ablehnung sehen den Antrag mit Name, Beschreibung und Bild nur die gründende Person und der Betreiber. Nach der Freigabe sehen alle freigeschalteten Nutzer Name, Beschreibung, Bild, Beitrittsart und Mitgliederzahl der Community sowie den Nutzernamen der gründenden Person. Beiträge und Gruppenchat sehen die Mitglieder der Community, der Betreiber (Abs 10) und die GRTL-Moderatoren (Abs 12), diese auch ohne Mitgliedschaft und in allen Communitys. Die Mitgliederliste (Nutzername, Profilbild, Rolle) und Beitrittsanfragen sehen die GRTL-Moderatoren nicht; die Mitgliederliste sehen nur die Mitglieder der Community und der Betreiber. In welchen Communitys du Mitglied bist, steht in deinem Profil und ist für alle freigeschalteten Nutzer sichtbar. Stellst du eine Beitrittsanfrage, sehen die gründende Person und die Community-Moderatoren deinen Nutzernamen, dein Profilbild und deine Nachricht dazu. Community-Moderatoren sind Mitglieder, die die gründende Person für ihre Community ernannt hat; sie sind von den GRTL-Moderatoren nach Abs 12 zu unterscheiden. Gründende Person und Community-Moderatoren können Anfragen annehmen oder ablehnen, Beschreibung, Bild und Beitrittsart ändern, Mitglieder entfernen sowie Beiträge und Nachrichten in ihrer Community löschen. Die gründende Person ernennt außerdem Community-Moderatoren, kann die Community umbenennen, die Gründung an einen Community-Moderator übergeben und die Community löschen; dabei werden alle Inhalte darin gelöscht, auch die der anderen Mitglieder. Löscht die gründende Person ihr Konto, wird unter den Community-Moderatoren derjenige neue gründende Person, der am längsten Mitglied ist; gibt es keinen, übernimmt vorübergehend der Betreiber, bis er ein Mitglied als neue gründende Person bestimmt; ist sonst niemand mehr dabei, wird die Community samt Inhalten gelöscht. Trittst du aus einer Community aus, bleiben deine Beiträge und Nachrichten dort stehen; willst du sie entfernen, lösche sie vor dem Austritt. Beim Löschen deines Kontos werden sie in allen Communitys gelöscht (§ 9 Abs 2). Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.

(12) GRTL-Moderatoren. Der Betreiber kann einzelne Nutzer zu GRTL-Moderatoren ernennen, die ihn bei der Moderation unterstützen. Sie handeln im Auftrag und nach den Weisungen des Betreibers (Art 29 DSGVO) und dürfen, was sie dabei sehen, ausschließlich für die Moderation verwenden. Für diese Aufgabe sehen sie: alle Meldungen samt meldendem Konto, Meldegrund und der bei der Meldung gespeicherten Kopie des gemeldeten Inhalts, bei einer gemeldeten Nachricht aus einem privaten Chat also auch deren Wortlaut; Beiträge und Gruppenchat aller Communitys, auch ohne Mitgliedschaft (Abs 11); Grund und Verlauf der Einschränkungen anderer Konten, außer denen des Betreibers und anderer GRTL-Moderatoren (§ 9 Abs 3); die Konten, die auf ihre Freischaltung warten, mit ihrem Profil; für jedes Konto außerdem, wie oft es heute, in dieser Woche und in diesem Monat gesucht hat, sein persönliches Suchlimit und den Zeitpunkt der letzten Suche (§ 4 Abs 9), nie aber, was gesucht wurde. Beiträge, Kommentare, Kurzbeiträge, den Wien-Chat, Profile und Fahrzeugseiten sehen sie wie andere freigeschaltete Nutzer. Sie können Beiträge, Kommentare, Kurzbeiträge, Nachrichten im Wien-Chat und Inhalte in Communitys löschen, außerdem eine gemeldete Nachricht aus einem privaten Chat samt der Vorschau in der Chatliste sowie Fotos und Texte von Fahrzeugseiten entfernen und Fahrzeugseiten löschen (Abs 16). Sie können einzelne Funktionen eines Kontos einschränken und solche Einschränkungen wieder aufheben (nicht am eigenen Konto, an dem des Betreibers oder eines anderen GRTL-Moderators), wartende Konten freischalten und ihnen dabei, solange der Zähler der Mitgliedsnummern läuft, die OG-Nummer zuteilen (Abs 2; nur beim Freischalten, nicht nachträglich), Umfragen in Communitys beenden (Abs 18) und das Schreiben im Wien-Chat vorübergehend für alle sperren. Außerdem können sie das Suchlimit für alle Konten oder für ein einzelnes Konto ändern (§ 4 Abs 9; ein einzelnes Konto nicht das eigene, das des Betreibers oder das eines anderen GRTL-Moderators) und ein Kennzeichen eines Kontos, an dem sie handeln dürfen, direkt verifizieren (§ 6 Abs 6); beides nur mit Begründung. Meldungen, die sie selbst oder den Betreiber betreffen, entscheidet der Betreiber. Nicht zugänglich sind den GRTL-Moderatoren: private Chats, die Daten nach Abs 1 (E-Mail-Adresse, Gerät, Anmelde- und Aktionsprotokoll), die Antwort auf die Herkunftsfrage nach Abs 7, Einladungen nach Abs 9, Blockierlisten, Rückmeldungen und Einsprüche, Anträge auf Verifizierung samt Zulassungsschein-Fotos und Begründungen nach § 6, Geburtsjahr und Geschlecht (Abs 15), der nicht sichtbare Kilometerstand von Fahrzeugseiten (Abs 16) und die Mitgliederlisten von Communitys. Sie können keine Konten sperren, löschen oder ablehnen, keine Anträge auf Verifizierung entscheiden, keine Verifizierung zurücknehmen, keine Kennzeichen sperren und, außer den Suchlimits, keine Einstellungen der App ändern. In der Moderation können sie ein Konto über den genauen Nutzernamen, ein Kennzeichen oder die Konto-ID aufrufen; das ist keine Suche nach § 4 Abs 2 und erscheint nicht unter „Dich gesucht“. Jede ihrer Maßnahmen wird in einem Protokoll festgehalten (Konto-ID des GRTL-Moderators, Art der Maßnahme, betroffener Inhalt, Konto-ID des betroffenen Kontos, Begründung, sofern angegeben, und Zeitpunkt); dieses Protokoll kann nur der Betreiber lesen. Wer eine Meldung erstattet hat, kann technisch die Konto-ID des Kontos abrufen, das die Meldung bearbeitet hat; wer eingeschränkt wurde, kann technisch die Konto-ID des Kontos abrufen, das die Einschränkung gesetzt oder aufgehoben hat. Über die Konto-ID lässt sich das zugehörige Profil finden. Die App zeigt diese Angabe nicht an. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer zeitnahen und nachvollziehbaren Moderation und am Schutz der Nutzer) sowie Art 6 Abs 1 lit c DSGVO in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2022/2065. Zur Speicherdauer siehe § 9 Abs 3.

(13) Daten der GRTL-Moderatoren. Bist du GRTL-Moderator, werden zusätzlich zu Abs 1 und 2 gespeichert: deine Rolle (Konto-ID des Betreibers, der dich ernannt hat, und Zeitpunkt der Ernennung) und jede deiner Maßnahmen im Protokoll nach Abs 12. Die Rolle können der Betreiber und du selbst lesen, das Protokoll nur der Betreiber. Hast du ein Kennzeichen direkt verifiziert (§ 6 Abs 6), steht außerdem deine Konto-ID im Verzeichnis verifizierter Kennzeichen (§ 6 Abs 4), das jedes angemeldete Konto abrufen kann, das das Kennzeichen kennt; die App zeigt sie nicht an. Deine Konto-ID steht außerdem in den Meldungen, die du bearbeitet hast, und in den Vermerken der Einschränkungen, die du gesetzt oder aufgehoben hast; die meldende bzw. die eingeschränkte Person kann sie dort technisch abrufen (Abs 12). Deine Befugnisse enden, sobald der Betreiber die Rolle entfernt, dein Konto gesperrt wird oder du dein Profil löschst. Das Protokoll bleibt danach nach § 9 Abs 3 bestehen, der Eintrag der Rolle bis der Betreiber ihn entfernt (§ 9 Abs 2). Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer kontrollierbaren Moderation und am Schutz vor Missbrauch der Befugnisse).

(14) Profil teilen. Im eigenen Profil kannst du über „Profil teilen“ ein Bild im Story-Format erstellen lassen. Es entsteht ausschließlich auf deinem Gerät und zeigt dein Hauptkennzeichen, deinen Nutzernamen, dein Hauptfahrzeug (Modell und Leistung), das Verifizierungs-Häkchen, falls dein Hauptkennzeichen verifiziert ist, und dein Profilbild, falls es schon auf deinem Gerät gespeichert ist, dazu den Hinweis „Folgt mir auf GRTL“. Weder das Bild noch der Begleittext werden dabei an den Betreiber übermittelt oder von ihm gespeichert. Geteilt wird nur, was du selbst im Teilen-Menü deines Geräts auswählst; für die Weitergabe an andere Apps oder Personen, etwa Instagram, TikTok oder WhatsApp, gelten deren Bedingungen und Datenschutzbestimmungen. Dem Begleittext hängt die App einen Profil-Link mit deinem Kennzeichen an (Abs 20). Wer das Bild oder den Link sieht, sieht dein Kennzeichen auch außerhalb von GRTL. Eine zusätzliche Berechtigung braucht die App dafür nicht.

(15) Geburtsjahr und Geschlecht. Bei der Registrierung gibst du dein Geburtsjahr (nur das Jahr, kein Geburtsdatum) und dein Geschlecht an (Mann, Frau, divers oder „keine Angabe“). Beides ist eine Pflichtangabe, beim Geschlecht ist aber „keine Angabe“ jederzeit möglich: Du musst also nichts über dein Geschlecht preisgeben, sondern nur eine Auswahl treffen; bei „keine Angabe“ wird gespeichert, dass du nichts angeben wolltest. Bestehende Konten werden nach dem Update einmal gebeten, beides nachzutragen; bis dahin geht die App nicht weiter, Abmelden und Konto löschen sind jederzeit möglich. Beides steht ausschließlich in deinen privaten Daten (bei den Angaben nach Abs 1), nie in deinem Profil. Andere Nutzer und die GRTL-Moderatoren sehen es nicht, lesen kann es nur der Betreiber; er wertet es derzeit nicht aus. Es wird nicht an Google Analytics übermittelt. In den Einstellungen unter „Über dich (privat)“ kannst du beides ändern, das Geburtsjahr nur auf ein Jahr, mit dem du die Altersgrenze erfüllst. Zwecke: Das Geburtsjahr dient dazu, die Altersgrenze durchzusetzen: Zugelassen ist, wer im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre alt wird oder älter ist (§ 13). Das Geschlecht ist für spätere Filter in der App vorgesehen. Solche Filter gibt es derzeit nicht; vor einer solchen Verwendung wird diese Erklärung angepasst und in der App informiert (§ 14). Geprüft wird nur deine Angabe, ein Nachweis wird nicht verlangt. Gibst du ein Geburtsjahr an, mit dem du die Altersgrenze nicht erfüllst, fragt die App zuerst nach, ob das Jahr stimmt (gegen Vertippen). Bestätigst du es, kannst du GRTL nicht nutzen. Bei der Registrierung wird dann nichts in der Datenbank gespeichert. Bei einem bestehenden Konto, das die Angabe nach dem Update nachträgt, sperrt die App nur das Gerät, auf dem du das Jahr bestätigt hast: Dein Profil mit Kennzeichen, Fahrzeugen und Inhalten bleibt bestehen und für andere freigeschaltete Nutzer sichtbar, bis du dein Konto über „Konto löschen“ entfernst; der Betreiber erfährt von dieser Angabe nichts, und auf einem anderen Gerät oder nach einer Neuinstallation fragt die App erneut. Die App merkt sich auf dem Gerät, dass für dieses Konto der Hinweis gezeigt wurde, und der Entwurf deiner Registrierung auf dem Gerät kann das eingegebene Jahr noch enthalten, bis das Konto gelöscht ist. Die Anmeldedaten (E-Mail-Adresse oder Apple-Login) bleiben bestehen, bis du über „Konto löschen“ dein Konto entfernst. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchsetzung des Mindestalters und am Schutz Jugendlicher bzw., beim Geschlecht, an passenden Funktionen). Zur Speicherdauer siehe § 9 Abs 2.

(16) Fahrzeugseiten und Respekt. Zu jedem deiner Fahrzeuge kannst du freiwillig eine Fahrzeugseite anlegen: Marke, Modell, Kategorie (Euro, JDM, US, Klassiker, Motorrad, andere), Baujahr, Farbe, Leistung (Serie und aktuell), Getriebe, Antrieb, Umbauten in acht Bereichen, Ausstattung, eine frei geschriebene Geschichte zum Fahrzeug und bis zu zwölf Fotos (außen, innen, Motor, Räder, Details). Den Kilometerstand gibst du freiwillig an. Voreingestellt ist er privat; dann liegt er in deinen privaten Daten und ist nur für dich und den Betreiber lesbar. Nur wenn du „Kilometerstand für alle sichtbar“ einschaltest, steht er auf der Fahrzeugseite. Die Fahrzeugseite sehen alle freigeschalteten Nutzer; sie zeigt das Kennzeichen und ist über die Fahrzeugsuche auffindbar (§ 4 Abs 11). Beiträge kannst du einem deiner Fahrzeuge zuordnen; sie erscheinen dann auch auf der Fahrzeugseite. Fahrzeugseiten lassen sich über das Flaggen-Symbol melden; der Betreiber und die GRTL-Moderatoren können Fotos und Texte entfernen und die Seite löschen (Abs 12). Respekt: Andere Nutzer können einer Fahrzeugseite Respekt geben (nicht dem eigenen Fahrzeug, einmal je Konto, jederzeit zurücknehmbar). Gespeichert werden dabei die Konto-ID der gebenden Person und der Zeitpunkt, am Fahrzeug die Anzahl. Die App zeigt nur die Anzahl; technisch können der Inhaber des Fahrzeugs und der Betreiber abrufen, welche Konten Respekt gegeben haben. Zweck: Darstellung der Fahrzeuge und Vernetzung der Nutzer. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO; für die freiwilligen Angaben Art 6 Abs 1 lit a DSGVO (Einwilligung durch aktive Eingabe), jederzeit durch Löschen der Angabe widerrufbar. Zur Speicherdauer siehe § 9 Abs 2.

(17) Statistik, Abzeichen, Wochenzahl und Rückblick. Für den Wochen-Streak und die Abzeichen speichert die App in einem Statistik-Eintrag zu deinem Konto: die Woche deines letzten Beitrags oder Kurzbeitrags, die Zahl der Wochen in Folge, in denen du einen Beitrag oder Kurzbeitrag gepostet hast, deinen Bestwert, die Zahl deiner früheren Fahrzeuge (sie steigt um eins, wenn du ein Fahrzeug aus deinem Profil entfernst; vom Fahrzeug bleibt nichts außer dieser Zahl) und den Zeitpunkt der Änderung. Beiträge in Communitys zählen dafür nicht. Das hat mit dem früheren Wochenend-Streak (§ 7 Abs 1) nichts zu tun und braucht keinen Standort. Die Abzeichen berechnet die App aus Angaben, die ohnehin vorhanden sind: verifiziert, Gründungsmitglied (OG), Community gegründet, dabei seit (Monat und Jahr der Registrierung), Zahl deiner Fahrzeuge jetzt und insgesamt und Wochen-Streak, nie nach Tempo oder Fahrleistung. Statistik und Abzeichen sehen alle freigeschalteten Nutzer in deinem Profil. Die Wochenzahl auf der Startseite zeigt dir, von wie vielen Personen du in den letzten sieben Tagen gesucht wurdest (aus „Dich gesucht“, § 4 Abs 2). Der Rückblick fasst monatlich und jährlich für dich zusammen, wie oft du gesucht wurdest (§ 4 Abs 10), wie viele Beiträge du gepostet hast, wie viele neue Freunde und Communitys du hast und welche Abzeichen und welchen Streak du hast. Er wird auf deinem Gerät aus deinen Daten zusammengestellt und nur dir gezeigt; die letzte Seite lässt sich als Bild teilen, das am Gerät entsteht und nur über dein Teilen-Menü weitergegeben wird. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Zur Speicherdauer siehe § 9 Abs 2.

(18) Umfragen in Communitys. Mitglieder einer Community können zu einem Beitrag eine Umfrage stellen (eine Frage, zwei bis fünf Antworten). Stimmst du ab, werden deine Konto-ID, die Nummer der gewählten Antwort und der Zeitpunkt in der Umfrage gespeichert. Je Konto zählt eine Stimme; solange die Umfrage offen ist, kannst du sie ändern oder zurückziehen. Die App zeigt die Ergebnisse als Summen und markiert deine eigene Stimme, aber nicht, wer wie abgestimmt hat. Technisch können jedoch die Mitglieder der Community, der Betreiber und die GRTL-Moderatoren die einzelnen Stimmen samt Konto-ID abrufen; die Stimmen sind also nicht geheim. Beenden können eine Umfrage der Verfasser, die gründende Person und die Community-Moderatoren; auch GRTL-Moderatoren dürfen das (Abs 12). Danach kann niemand mehr abstimmen. Löscht jemand den Beitrag, werden seine Stimmen gelöscht. Damit sich alle deine Stimmen beim Löschen deines Kontos finden lassen, merkt sich die App zusätzlich in deinen privaten Daten (bei den Angaben nach Abs 1) eine Liste der Beiträge, in denen du abgestimmt hast, ohne deine Antworten; lesen können diese Liste nur du und der Betreiber. Trittst du aus der Community aus, bleibt deine Stimme dort stehen (wie deine Beiträge, Abs 11); willst du sie zurückziehen, tu das vor dem Austritt. Beim Löschen deines Kontos werden alle deine Stimmen zurückgezogen, auch in Communitys, die du verlassen hast (§ 9 Abs 2). Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.

(19) Story-Editor und App teilen. Vor dem Posten eines Kurzbeitrags kannst du das Foto zuschneiden und verschieben und mit Text und einem Taferl-Sticker (dein Hauptkennzeichen) versehen. Das passiert ausschließlich auf deinem Gerät; hochgeladen wird erst das fertige Bild, das wie jeder Kurzbeitrag 24 Stunden sichtbar ist (§ 9 Abs 3). Der Text im Bild wird vor dem Posten mit dem Wortfilter geprüft (§ 12). Nach einem Erfolgserlebnis (etwa einem eigenen Beitrag, einer angenommenen Freundschaft oder einem verifizierten Kennzeichen) kann dich GRTL fragen, ob du die App teilen möchtest, frühestens drei Tage nach dem ersten Start, höchstens alle 30 Tage und höchstens dreimal; mit „Nicht mehr fragen“ nie wieder. Die App merkt sich dazu nur auf deinem Gerät, wie oft und wann sie gefragt hat; nichts davon wird an den Betreiber übermittelt. Geteilt wird ein kurzer Text mit dem Link zum App Store (bei einer Fahrzeugseite mit dem Namen des Fahrzeugs) über das Teilen-Menü deines Geräts, ohne Angaben zu dir. Für die Weitergabe an andere Apps oder Personen gelten deren Bedingungen und Datenschutzbestimmungen.

(20) Webseite, Profil-Links und Mail-Links. Die Webseite mit Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen, Impressum, „Sicherheit & Hilfe“ sowie den Seiten hinter Profil-Links und Mail-Links liegt bei Firebase Hosting (Google). Beim Aufruf verarbeitet der Hosting-Dienst technisch bedingt die IP-Adresse, die aufgerufene Adresse, den Zeitpunkt und Browserangaben. Nach den Angaben von Google werden die IP-Adressen eingehender Anfragen zur Erkennung von Missbrauch und für Nutzungsanalysen verarbeitet und einige Monate gespeichert; Hosting ist ein weltweit betriebener Dienst (§ 2 Abs 3). Die Seiten setzen keine Cookies, enthalten keine Skripte und laden keine Inhalte von Dritten nach; die Zugriffe wertet der Betreiber nicht aus. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb der Webseite). Profil-Link: Mit „Profil teilen“ (Abs 14) hängt die App an den Begleittext einen Link, der mit der Adresse der Webseite, „/k/“ und deinem Kennzeichen aufgebaut ist. Dein Kennzeichen steht also in der Adresse und damit auch in den Zugriffsdaten des Hosting-Dienstes, wenn jemand den Link aufruft. Die Seite hinter dem Link fragt keine Datenbank ab und zeigt weder das Kennzeichen noch ein Profil, sondern nur den Hinweis, GRTL zu öffnen, den Link zum App Store und den Meldeweg. Ist GRTL installiert und bist du angemeldet, öffnet iOS den Link in der App, und sie trägt das Kennzeichen nur ins Suchfeld der Startseite ein. Gesucht und im Suchlimit (§ 4 Abs 9) gezählt wird erst, wenn du auf „Suchen“ tippst; erst dann gilt es als ganz normale Suche nach § 4 Abs 2, und die gesuchte Person sieht dich unter „Dich gesucht“. Mail-Links: Links in Mails von GRTL (Konto bestätigen, Passwort zurücksetzen, E-Mail-Adresse ändern) öffnet iOS, wenn GRTL installiert ist, in der App; die App löst sie selbst über Firebase Authentication ein und sendet dabei wie bei jeder Anmeldeanfrage den Nachweis nach Abs 8. Geht der Link am Computer auf, erscheint die Standardseite von Firebase Authentication oder eine Hinweisseite von GRTL; Letztere löst nichts ein und speichert nichts.

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§ 4 Kfz-Kennzeichen

(1) Kfz-Kennzeichen sind personenbezogene Daten, weil sich über sie der Zulassungsbesitzer bestimmen lässt. Die Suche nach Kennzeichen ist die Kernfunktion der App.

(2) Ergibt eine Suche einen Treffer, werden beim gefundenen Profil das suchende Konto und der Zeitpunkt gespeichert; eine Suche ohne Treffer speichert das gesuchte Kennzeichen nicht (§ 5 Abs 2). Der gesuchten Person wird in ihrem Profil unter „Dich gesucht“ angezeigt, dass und von wem sie gesucht wurde: mit dem Kennzeichen der suchenden Person oder, wenn diese kein eigenes Kennzeichen eingetragen hat (etwa als Zuschauer), mit ihrem Nutzernamen; über den Eintrag kann sie das Profil der suchenden Person öffnen. Wie oft ein Profil gesucht wurde, wird gezählt; jede Person zählt dabei höchstens einmal je 30 Tage. Dieser Suchzähler steht für andere Nutzer sichtbar im Profil, und die meistgesuchten Profile erscheinen in der Rangliste „Meistgesucht“ (zu den Zählern je Zeitraum und den Filtern Abs 10). Aus der Rangliste und den Profilvorschlägen nimmst du dich heraus, indem du in den Einstellungen „In Vorschlägen anzeigen“ ausschaltest; der Zähler im Profil bleibt sichtbar.

(3) Jedes Profil mit eingetragenem Kennzeichen ist über dieses auffindbar. Die Auffindbarkeit endet, sobald du in den Einstellungen unter „Meine Fahrzeuge & Kennzeichen“ ganz unten „Nicht mehr übers Kennzeichen auffindbar“ wählst. Dann werden sofort alle Kennzeichen, Fahrzeuge, Fahrzeugfotos, Fahrzeugseiten und deine Einträge im Kennzeichen-Index (Abs 8) aus deinem Profil entfernt, ebenso alle Verifizierungen und Anträge je Kennzeichen samt Zulassungsschein-Foto (die offline aufbewahrte Kopie nach § 6 Abs 2 unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats) oder samt Begründung nach § 6 Abs 5 und ein geteilter Live-Standort; deine Beiträge zeigen kein Kennzeichen mehr, und du nutzt die App als Zuschauer weiter. Suchst du danach ein Kennzeichen, wirst du der gesuchten Person mit deinem Nutzernamen angezeigt (Abs 2). Dies ist zugleich die einfachste Form, dein Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO auszuüben. Kopien deines früheren Kennzeichens, die bereits in Daten anderer Nutzer stehen, bleiben davon unberührt: in deren Liste „Dich gesucht“ im Profil (bei Personen, die du gesucht hast), in bereits zugestellten Benachrichtigungen und in Beifahrer-Einträgen, die andere von sich aus angelegt haben (Abs 7). Mit einem neu eingetragenen Fahrzeug bist du wieder auffindbar.

(4) Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, da die gegenseitige Auffindbarkeit die vertraglich vereinbarte Hauptleistung ist und du dein Kennzeichen selbst und freiwillig einträgst, sowie Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse der Nutzer an der Vernetzung untereinander).

(5) Kennzeichen-Scan. In der Suche, in der Garage und beim Anlegen deines Profils kannst du ein Kennzeichen mit der Kamera erfassen, statt es einzutippen. Die Texterkennung läuft ausschließlich auf deinem Gerät; es wird kein Foto aufgenommen, und weder das Kamerabild noch die dabei erkannten Texte werden gespeichert oder übertragen. Ein erkanntes Kennzeichen ist nur ein Vorschlag: Übernommen wird es erst, wenn du es bestätigst oder zum Bearbeiten ins Eingabefeld übernimmst, und danach wird es behandelt wie ein getipptes Kennzeichen, bei einer Suche also nach Abs 2. Den Zugriff auf die Kamera erlaubst du beim ersten Scan; du kannst ihn jederzeit in den iOS-Einstellungen widerrufen und das Kennzeichen weiterhin eintippen.

(6) Gesperrte Kennzeichen. Der Betreiber kann einzelne Kennzeichen auf eine Sperrliste setzen, etwa Beispiel- und Testkennzeichen oder ein Kennzeichen auf Verlangen der berechtigten Person (§ 5 Abs 4). Gespeichert werden das Kennzeichen, ein Grund, der Zeitpunkt und die Konto-ID des Betreibers. Ein gesperrtes Kennzeichen lässt sich in der App nicht eintragen, auch nicht als Beifahrer-Kennzeichen, weder zur Verifizierung einreichen noch direkt verifizieren (§ 6 Abs 6); die App prüft das vor dem Speichern. Wer es schon im Profil führt, behält es dort, kann es aber nicht mehr zur Verifizierung einreichen. Ob ein bestimmtes Kennzeichen gesperrt ist, kann samt Grund jedes angemeldete Konto abrufen, das das Kennzeichen kennt; die App zeigt dabei nur an, dass es nicht eingetragen werden kann, nicht den Grund. Eine Liste aller gesperrten Kennzeichen kann nur der Betreiber abrufen. Ein Eintrag bleibt bestehen, bis der Betreiber ihn entfernt. Außerdem ist der Bezirk „DEMO“ für die Beispielprofile der App reserviert und kann nicht als eigenes Kennzeichen eingetragen werden. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse daran, dass Beispiel-, Test- und gesperrte Kennzeichen nicht als eigene ausgegeben werden, und am Schutz der berechtigten Personen).

(7) Beifahrer. Als Beifahrer kannst du in deinem Profil angeben, wessen Beifahrer du bist („Beifahrer von …“). Das geht nur mit dem Kennzeichen eines Fahrers, der selbst ein Konto auf GRTL hat und dieses Kennzeichen in seinem Profil führt; ein Kennzeichen, das keinem Konto zugeordnet ist, lässt sich nicht eintragen. Die App prüft das vor dem Speichern. Der Eintrag zeigt das Kennzeichen des Fahrers in deinem Profil und ist für freigeschaltete Nutzer sichtbar, bis zur Bestätigung durch den Fahrer mit dem Hinweis „unbestätigt“. Der Fahrer sieht den Eintrag und kann ihn bestätigen oder entfernen. Wer das Kennzeichen sucht, findet das Profil des Fahrers; hat er den Eintrag bestätigt, wirst du dort als sein Beifahrer angezeigt. Entfernt der Fahrer das Kennzeichen später aus seinem Profil oder löscht er sein Konto, bleibt der Eintrag in deinem Profil stehen, bis du ihn änderst oder entfernst (§ 9 Abs 2). Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO; gegenüber dem Fahrer Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse der Nutzer, im Profil zu zeigen, zu wem sie gehören, wobei der Fahrer den Eintrag jederzeit entfernen kann).

(8) Teil-Suche und Kennzeichen-Index. Findet die App zu deiner Eingabe kein genaues Kennzeichen, zeigt sie ab drei Zeichen bis zu 20 Kennzeichen, die mit deiner Eingabe beginnen (verifizierte zuerst), jeweils mit Nutzername, Profilbild und Fahrzeug. Damit auch weitere Kennzeichen eines Profils so gefunden werden, legt die App für jedes Kennzeichen in deinem Profil einen Eintrag im Kennzeichen-Index an (Kennzeichen, deine Konto-ID, Zeitpunkt). Freigeschaltete Konten können den Index abfragen, jeweils mit höchstens 20 Treffern. Der Eintrag entfällt, sobald das Kennzeichen aus deinem Profil verschwindet, wenn du nicht mehr übers Kennzeichen auffindbar sein willst (Abs 3) und mit dem Konto. Nicht angezeigt werden dein eigenes Konto, gesperrte und wartende Konten, Beispielprofile sowie Personen, die du blockiert oder gemeldet hast. Eine Teil-Suche zählt im Suchlimit (Abs 9), speichert aber das eingegebene Kennzeichen nicht, erzeugt keinen Eintrag unter „Dich gesucht“ und benachrichtigt niemanden. Erst wenn du einen Treffer öffnest, gilt das als Suche nach Abs 2. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Kernfunktion der App) und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse der Nutzer an der Vernetzung untereinander).

(9) Suchlimits. Damit die Suche nicht für systematische Abfragen missbraucht wird (Nutzungsbedingungen § 4 Abs 3), zählt die App jede Suche, bevor sie sie ausführt: das genaue Kennzeichen, die Teil-Suche und den Kennzeichen-Scan (auch bei einem Kennzeichen, das ein Profil-Link ins Suchfeld eingetragen hat, sobald du auf „Suchen“ tippst; § 3 Abs 20), dazu die Fahrzeugsuche, sobald du mit mindestens einem Filter auf „Suchen“ tippst (Abs 11). In einem Zähler zu deinem Konto werden gespeichert: wie oft du heute, in dieser Woche und in diesem Monat gesucht hast (mit dem jeweiligen Zeitraum), wie oft du insgesamt gesucht hast, und der Zeitpunkt deiner letzten Suche, nie aber, was du gesucht hast. Derzeit gelten höchstens 40 Suchen pro Tag, 150 pro Woche und 400 pro Monat (gerechnet nach koordinierter Weltzeit); ist ein Limit erreicht, ist bis zum Ende des Zeitraums keine weitere Suche möglich. Der Betreiber und die GRTL-Moderatoren können das Limit für alle Konten oder für ein einzelnes Konto ändern, jeweils mit Begründung, die im Protokoll nach § 3 Abs 12 steht; bei einem persönlichen Limit steht im Zähler auch die Konto-ID dessen, der es gesetzt hat (du kannst deinen Zähler selbst abrufen). Betreiber und GRTL-Moderatoren sehen die Zähler aller Konten, nie die gesuchten Kennzeichen. Für den Betreiber selbst gilt das Limit nicht. Das Limit ist eine automatische technische Grenze; es sperrt weder ein Konto noch trifft es eine Entscheidung über dich (§ 12). Ältere App-Versionen zählen nicht mit. Zweck: Schutz der Nutzer vor Ausforschung und Missbrauch. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Zur Speicherdauer siehe § 9 Abs 2.

(10) Wie oft du gesucht wurdest, Rangliste. Zusätzlich zum Suchzähler nach Abs 2 führt die App zu jedem Profil, das gesucht wird, einen Rangzähler: wie oft das Profil in der laufenden Woche, im laufenden Monat und im laufenden Jahr sowie im jeweils vorigen Monat und Jahr gesucht wurde, mit dem Zeitpunkt der letzten Zählung. Gezählt wird nur, wenn der Suchende nach der 30-Tage-Regel des Abs 2 neu zählt, und nie bei der eigenen Suche. Wer gesucht hat, wird dabei nicht im Rangzähler gespeichert. Daraus entstehen die Rangliste „Meistgesucht“ mit Filtern nach Zeitraum (Woche, Monat, gesamt), Bezirk (der Bezirk des Hauptkennzeichens) und Kategorie (des Hauptfahrzeugs), die Wochenzahl auf der Startseite und der Rückblick (§ 3 Abs 17). Mit der Einstellung „In Vorschlägen anzeigen“ nimmst du dich aus der Rangliste heraus (Abs 2). Der Rangzähler wird trotzdem geführt; die App zeigt ihn dann nur dir im Rückblick, technisch kann ihn aber jedes freigeschaltete Konto abrufen, ebenso wie die Rangzähler aller anderen Konten (sie enthalten nur Zahlen und Zeiträume, nie, wer gesucht hat); der Gesamtzähler im Profil (Abs 2) ist ohnehin für alle sichtbar. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse der Nutzer an der Rangliste). Zur Speicherdauer siehe § 9 Abs 2.

(11) Fahrzeugsuche. Mit der Fahrzeugsuche auf der Startseite durchsuchst du die Fahrzeugseiten (§ 3 Abs 16) nach Kategorie, Marke, Modell, Farbe, Leistung und Baujahr. Die Treffer zeigen das Fahrzeug und den Nutzernamen und führen zur Fahrzeugseite und zum Profil; das Kennzeichen steht erst auf der Fahrzeugseite. Das ist keine Suche nach einem Kennzeichen: Sie erzeugt keinen Eintrag unter „Dich gesucht“, erhöht weder den Suchzähler (Abs 2) noch den Rangzähler (Abs 10) der Gefundenen und benachrichtigt niemanden. Im Suchlimit (Abs 9) zählt sie nur, wenn du selbst mit mindestens einem gesetzten Filter auf „Suchen“ tippst; das Öffnen der Fahrzeugsuche, das Aktualisieren, das Zurücksetzen der Filter und „Mehr laden“ zählen nicht. Gefunden werden nur Fahrzeuge, zu denen der Inhaber eine Fahrzeugseite angelegt hat; nicht angezeigt werden gesperrte und wartende Konten, Beispielprofile sowie Personen, die du blockiert oder gemeldet hast. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.

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§ 5 Personen ohne GRTL-Konto und Suche ohne Treffer

(1) GRTL sammelt keine Kennzeichen und fragt keine Register, Halterdaten oder andere Quellen ab. Von sich aus speichert GRTL keine Kennzeichen von Personen, die kein Konto haben. Über ein Kennzeichen gefunden wird nur, wer es selbst in sein eigenes Profil eingetragen hat (§ 4 Abs 3). Angezeigt werden nur Kennzeichen, die Nutzer selbst eingetragen haben: ihre eigenen und als Beifahrer das eines Fahrers mit GRTL-Konto (§ 4 Abs 7). Ein Kennzeichen einer Person ohne Konto steht auf der Sperrliste nach § 4 Abs 6 nur auf deren eigenes Verlangen (Abs 4). Trägt jemand entgegen den Nutzungsbedingungen ein fremdes Kennzeichen als eigenes ein (Nutzungsbedingungen § 3 Abs 2) oder zeigt es ohne Einverständnis in einem Inhalt (Nutzungsbedingungen § 5 Abs 4), gilt Abs 4.

(2) Suche ohne Treffer. Ergibt eine Suche keinen Treffer, zeigt die App nur an, dass kein Profil mit diesem Kennzeichen gefunden wurde, ab drei Zeichen zusätzlich die Kennzeichen, die so anfangen (§ 4 Abs 8). Das gesuchte Kennzeichen wird dabei weder auf dem Server noch in einer Liste in der App gespeichert, und niemand wird benachrichtigt, wenn das Kennzeichen später auf GRTL eingetragen wird. Im Aktionsprotokoll nach § 3 Abs 1 steht nur, dass eine Suche ohne Treffer stattgefunden hat. Frühere Versionen der App haben ein solches Kennzeichen zusammen mit dem suchenden Konto bis zu zwölf Monate vorgemerkt (Vormerkung). Diese Funktion gibt es nicht mehr. Bestehende Vormerkungen werden gelöscht, ebenso die Liste der vorgemerkten Kennzeichen in den privaten Daten des suchenden Kontos; Sicherungskopien nach § 9 Abs 4 können sie bis zu ihrer Löschung noch enthalten.

(3) Kein Kontakt. GRTL nimmt von sich aus keinen Kontakt zu Personen auf, die kein Konto haben. Die App verschickt zu einem Kennzeichen keine E-Mails, SMS oder Mitteilungen, kennt zu einem Kennzeichen keine Anschrift oder Telefonnummer und greift nicht auf das Adressbuch deines Geräts zu. Einladungscodes geben Nutzer selbst weiter (§ 3 Abs 9).

(4) Dein Kennzeichen auf GRTL? Findest du dein Kennzeichen oder dein Auto ohne dein Einverständnis in einem Inhalt oder in einem Profil, kannst du dich auch ohne Konto unter kontakt@grtl.at melden: Du kannst die Entfernung, Auskunft und Löschung verlangen und der Verarbeitung widersprechen. Mit Konto geht das auch über die Meldefunktion mit dem Grund „Mein Kennzeichen/Auto ohne Einverständnis“ (Nutzungsbedingungen § 5 Abs 4). Dem wird nach Plausibilisierung der Berechtigung entsprochen. Auf Verlangen setzt der Betreiber das Kennzeichen außerdem auf die Sperrliste nach § 4 Abs 6; dann kann es in der App niemand mehr neu eintragen oder verifizieren lassen.

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§ 6 Fahrzeug-Verifizierung

(1) Die Verifizierung ist freiwillig und gilt je Kennzeichen: Hast du mehrere Kennzeichen, beantragst du sie für jedes einzeln, auch wenn ein anderes schon verifiziert ist. Das Häkchen steht nur bei dem Fahrzeug, dessen Kennzeichen verifiziert ist; am Profil steht es nur, wenn das Hauptkennzeichen verifiziert ist, sonst zeigt die App einen Hinweis wie „1 von 2 Kennzeichen verifiziert“. Der Antrag ist auf zwei Wegen möglich: mit einem Foto des Zulassungsscheins oder ohne Foto durch persönliche Bestätigung (Abs 5). Über die Anträge auf beiden Wegen entscheidet ausschließlich der Betreiber. Daneben können der Betreiber und die GRTL-Moderatoren ein Kennzeichen unter den Voraussetzungen des Abs 6 direkt verifizieren. Für die Verifizierung mit Zulassungsschein wird ein Foto des Zulassungsscheins je Antrag übermittelt. Es enthält weitere personenbezogene Daten und wird daher in einem gesonderten Bereich gespeichert, der ausschließlich für den Betreiber lesbar ist. Für andere Nutzer, auch für die GRTL-Moderatoren (§ 3 Abs 12), ist es zu keinem Zeitpunkt sichtbar.

(2) Das Foto wird für die Dauer des Kontos als Nachweis aufbewahrt, da ein verifiziertes Kennzeichen nur einmal vergeben wird und eine spätere Zuordnung nachvollziehbar bleiben muss. Bis zum Abschluss der Prüfung liegt es im gesonderten Bereich nach Abs 1; danach wird es vom Server gelöscht und vom Betreiber offline aufbewahrt, also außerhalb der App-Server auf einem eigenen, vor fremdem Zugriff geschützten Datenträger. Gelöscht wird es – auch offline – bei Löschung des Kontos, wenn du nicht mehr übers Kennzeichen auffindbar sein willst (§ 4 Abs 3), wenn du für dasselbe Kennzeichen einen neuen Antrag einreichst, sowie auf Verlangen unter kontakt@grtl.at; die Offline-Kopie unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats. Beantragst du stattdessen für dasselbe Kennzeichen eine persönliche Bestätigung (Abs 5), wird ein noch auf dem Server liegendes Foto sofort gelöscht; eine bereits offline aufbewahrte Kopie eines früheren Antrags bleibt bis zu einem der eben genannten Anlässe aufbewahrt. Entfernst du ein einzelnes Kennzeichen aus deinem Profil, werden sein Antrag und ein noch auf dem Server liegendes Foto sofort gelöscht; auch hier bleibt eine bereits offline aufbewahrte Kopie bis zu einem der eben genannten Anlässe aufbewahrt.

(3) Rechtsgrundlagen, für beide Wege: Art 6 Abs 1 lit a DSGVO für die Prüfung, Art 6 Abs 1 lit f DSGVO für die anschließende Aufbewahrung.

(4) Verzeichnis verifizierter Kennzeichen. Damit ein verifiziertes Kennzeichen nur von einem Konto geführt wird, steht es nach der Verifizierung mit deiner Konto-ID, dem Zeitpunkt der Verifizierung, der Konto-ID dessen, der verifiziert hat (der Betreiber oder, bei einer direkten Verifizierung nach Abs 6, ein GRTL-Moderator), und dem Weg der Verifizierung (mit Zulassungsschein, persönlich bestätigt oder direkt) in einem Verzeichnis, bei der direkten Verifizierung zusätzlich mit der Kennung des Protokolleintrags. Eine Begründung nach Abs 5 oder Abs 6 steht nie darin. Einen einzelnen Eintrag kann jedes angemeldete Konto abrufen, das das Kennzeichen kennt; die App tut das, wenn jemand ein Kennzeichen eintragen will und um bestehende Einträge zu prüfen. Eine Liste aller Einträge kann nur der Betreiber abrufen. Will ein anderes Konto dein verifiziertes Kennzeichen neu eintragen, wird das abgelehnt, und die App nennt dabei deinen Nutzernamen, sofern dieses Konto dein Profil sehen darf. Führt ein anderes Konto dein Kennzeichen bereits unverifiziert, bleibt es dort stehen; dieses Konto erhält aber einen Hinweis und eine Benachrichtigung, dass jemand das Kennzeichen verifiziert hat, ohne deinen Namen, und kann sein richtiges Kennzeichen eintragen oder beim Betreiber Einspruch einlegen. Über einen Einspruch entscheidet der Betreiber persönlich; verifiziert er das Kennzeichen daraufhin für das andere Konto, verliert das bisherige Konto die Verifizierung dieses Kennzeichens; die anderer Kennzeichen bleibt. Der Eintrag im Verzeichnis wird gelöscht, wenn die Verifizierung endet, etwa weil du das verifizierte Fahrzeug änderst oder entfernst, wenn du nicht mehr übers Kennzeichen auffindbar sein willst (§ 4 Abs 3) oder wenn du dein Konto löschst. Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse aller Nutzer daran, dass niemand ein fremdes verifiziertes Kennzeichen als eigenes ausgibt).

(5) Persönlich bestätigt. Statt mit einem Foto kannst du die Verifizierung ohne Zulassungsschein beantragen, wenn dich jemand vom GRTL-Team persönlich kennt. Dafür schreibst du eine kurze Begründung (10 bis 300 Zeichen), etwa woher man dich kennt; sie wird vor dem Absenden auf deinem Gerät mit dem Wortfilter geprüft (§ 12). Gespeichert werden die Begründung, das beantragte Kennzeichen, dein Nutzername und der Zeitpunkt, im selben gesonderten Bereich wie ein Zulassungsschein-Foto (Abs 1). Lesen kann den Antrag ausschließlich der Betreiber, weder andere Nutzer noch die GRTL-Moderatoren. Nennst du darin eine andere Person, gib bitte nur so viel an, wie zur Einordnung nötig ist. Nimmt der Betreiber den Antrag an, zählt die Verifizierung genauso wie eine mit Zulassungsschein: Im Profil steht dasselbe Häkchen, im Verzeichnis nach Abs 4 nur, dass persönlich bestätigt wurde. Die Begründung bleibt auch nach der Entscheidung als Nachweis gespeichert, bis du dein Konto löschst, nicht mehr übers Kennzeichen auffindbar sein willst (§ 4 Abs 3), das Kennzeichen aus deinem Profil entfernst oder für dasselbe Kennzeichen einen neuen Antrag stellst; dann wird sie ersetzt. Auf Verlangen unter kontakt@grtl.at wird sie nach der Entscheidung gelöscht. Zu Sicherungskopien siehe § 9 Abs 4. Rechtsgrundlagen siehe Abs 3.

(6) Direkte Verifizierung. Der Betreiber und die von ihm ernannten GRTL-Moderatoren können ein Kennzeichen eines Kontos auch ohne Antrag direkt verifizieren, etwa weil sie die Person persönlich kennen. Dafür ist eine Begründung (mindestens zehn Zeichen) Pflicht. Sie wird zusammen mit dem Kennzeichen, der Konto-ID des Verifizierenden, der Konto-ID des betroffenen Kontos und dem Zeitpunkt im Protokoll der Moderatoren festgehalten (§ 3 Abs 12), das nur der Betreiber lesen kann. Ein GRTL-Moderator darf das nur bei Konten, an denen er nach § 3 Abs 12 handeln darf, nur für ein Kennzeichen, das im Profil steht, nicht gesperrt ist und nicht schon ein anderes Konto gültig verifiziert hat. Im Verzeichnis nach Abs 4 steht dann der Weg „direkt“, die Begründung nie. Die direkte Verifizierung zählt genauso wie eine mit Zulassungsschein. Zurücknehmen kann sie, wie jede Verifizierung, nur der Betreiber. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse aller Nutzer an einem verlässlichen Häkchen und an der Verifizierung bekannter Personen ohne Zulassungsschein). Zur Speicherdauer des Protokolls siehe § 9 Abs 3.

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§ 7 Standort

(1) Wochenend-Streak. Diese Funktion gibt es nicht mehr; die App fragt dafür keinen Standort mehr ab. Frühere Versionen der App haben dafür in deinem Profil einen Zählerstand und das Datum des zuletzt gezählten Wochenendes gespeichert, nie einen Ort. Diese Angaben werden nicht mehr angezeigt und nicht mehr aktualisiert. Bis der Betreiber sie entfernt, längstens bis zur Löschung deines Profils, bleiben sie gespeichert und sind technisch wie die übrigen Profilangaben für freigeschaltete Nutzer abrufbar. Auf Verlangen unter kontakt@grtl.at werden sie sofort gelöscht. Der Wochen-Streak nach § 3 Abs 17 ist davon unabhängig: Er zählt Wochen mit einem Beitrag oder Kurzbeitrag und braucht keinen Standort.

(2) Live-Standort auf der Karte. Nur wenn du auf der Karte das Teilen deines Standorts selbst einschaltest (Knopf „Standort“, eingeschaltet „Sichtbar“), wird dein aktueller Standort (Koordinaten, vor dem Speichern auf etwa 100 Meter gerundet) zusammen mit Nutzername, Kennzeichen und Profilbild gespeichert und ausschließlich deinen Freunden angezeigt. Unter „Wer sieht meinen Standort?“ wählst du zwischen „Nur Freunde“ (Voreinstellung) und „Niemand“; bei „Niemand“ wird nichts gespeichert. Eine Anzeige für alle oder für einzeln ausgewählte Personen gibt es nicht. Wer dich sieht, erkennt also die ungefähre Gegend, nicht deinen genauen Standort. Das Teilen ist freiwillig und standardmäßig ausgeschaltet; um den Zugriff auf deinen Standort fragt die App erst, wenn du das Teilen einschaltest. Beim Ausschalten, beim Verlassen der Karte und sobald die App in den Hintergrund wechselt, wird der Eintrag sofort gelöscht; im Hintergrund wird dein Standort nicht erfasst. Spätestens 30 Minuten nach der letzten Aktualisierung endet die Anzeige auch von selbst, etwa wenn dein Handy ausgeht: Andere sehen den Eintrag dann nicht mehr, und er wird automatisch gelöscht, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die App weist auf der Karte darauf hin, während der Fahrt nicht aufs Handy zu schauen. Der Betreiber kann den Live-Standort vorübergehend für alle pausieren, etwa bei Missbrauch. Dann lässt sich kein Standort mehr speichern oder aktualisieren; die App beendet dein Teilen, löscht deinen Eintrag spätestens beim nächsten Öffnen der Karte und zeigt keine Standorte anderer mehr an. Nach der Pause musst du das Teilen selbst wieder einschalten. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit a DSGVO (Einwilligung), jederzeit durch Ausschalten widerrufbar.

(3) Die Standortberechtigung kannst du jederzeit in den iOS-Einstellungen widerrufen; dann kannst du deinen Standort nicht mehr teilen, die geteilten Standorte deiner Freunde zeigt die Karte weiterhin an.

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§ 8 Empfänger und Auftragsverarbeiter

(1) Andere Nutzer sehen deine Daten im Rahmen der App-Funktionen und deiner Privatsphäre-Einstellungen, die GRTL-Moderatoren zusätzlich im Rahmen von § 3 Abs 12.

(2) Als Auftragsverarbeiter nach Art 28 DSGVO wird Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, eingesetzt (Firebase Authentication, Cloud Firestore, Cloud Storage, App Check, Hosting, Analytics, Crashlytics). Es besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.

(3) Für die Anmeldung über Firebase Authentication werden deine Anmeldedaten (E-Mail-Adresse oder Apple-Login-Kennung sowie technische Verbindungsdaten wie die IP-Adresse) in den Vereinigten Staaten verarbeitet; bei App Check, Hosting, Analytics und Crashlytics ist eine Verarbeitung in den Vereinigten Staaten ebenfalls möglich (§ 2 Abs 3). Darüber hinaus kann eine Übermittlung an Google LLC in den Vereinigten Staaten im Rahmen von Support- und Sicherheitsprozessen nicht ausgeschlossen werden. Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; die Übermittlungen sind durch den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission dazu abgesichert, ergänzend gelten die Standardvertragsklauseln nach Art 46 Abs 2 lit c DSGVO.

(4) Eine Übermittlung an Behörden erfolgt nur, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), insbesondere bei Verdacht auf eine Straftat, die das Leben oder die Sicherheit einer Person bedroht (Art 18 der Verordnung (EU) 2022/2065); wenn es zum Schutz lebenswichtiger Interessen einer Person erforderlich ist, etwa bei einer angekündigten Selbstgefährdung (Art 6 Abs 1 lit d DSGVO, bei Gesundheitsdaten Art 9 Abs 2 lit c DSGVO); oder zur Geltendmachung und Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

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§ 9 Speicherdauer

(1) Konto-, Profil- und Inhaltsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Das gilt auch für das Anmelde- und das Aktionsprotokoll nach § 3 Abs 1.

(2) Bei Löschung des Kontos werden entfernt: dein Profil samt Nutzername, Kennzeichen, Fahrzeugen und Zulassungsschein-Foto (auch die offline aufbewahrte Kopie nach § 6 Abs 2, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats), deine Anträge je Kennzeichen samt Begründungen (§ 6 Abs 5), dein Eintrag im Verzeichnis verifizierter Kennzeichen (§ 6 Abs 4), deine Beiträge, Kommentare, Bilder und Kurzbeiträge, in Communitys außerdem deine Beiträge und Nachrichten samt deinen Mitgliedschaften (zu Communitys, die du gegründet hast, siehe § 3 Abs 11), Freundschaften und Anfragen, deine privaten Chats samt allen Nachrichten (auch auf der Seite deiner Chatpartner), deine Nachrichten im Wien-Chat, deine Blockierungen, deine Suchdaten einschließlich der Einträge mit deinem Kennzeichen oder Nutzernamen bei den von dir gesuchten Personen, dein Eintrag im Kennzeichen-Index (§ 4 Abs 8), deine Fahrzeugseiten samt Fotos, den Respekt-Einträgen darunter und dem privaten Kilometerstand (§ 3 Abs 16), deine Statistik und Abzeichen (§ 3 Abs 17), dein Rangzähler (§ 4 Abs 10), deine Stimmen in Umfragen, auch in Communitys, die du verlassen hast, samt der Liste deiner Stimmen in deinen privaten Daten (§ 3 Abs 18), deine privaten Angaben zu Geburtsjahr und Geschlecht (§ 3 Abs 15) und als letzter Schritt der Zähler deiner Suchen (§ 4 Abs 9), deine Benachrichtigungen, ein geteilter Live-Standort, dein Einladungscode samt Verzeichniseintrag und dein Eintrag in der Liste der Person, die dich eingeladen hat, sowie das Anmelde- und das Aktionsprotokoll. Bei einer Anmeldung mit Apple wird außerdem die Verknüpfung mit deiner Apple-ID bei Apple widerrufen. Bestehen bleiben: Meldungen und andere Angaben zu Moderationsmaßnahmen nach Abs 3, auch die Einträge im Protokoll der GRTL-Moderatoren (§ 3 Abs 12), die dein Konto betreffen oder, wenn du GRTL-Moderator warst, deine Maßnahmen festhalten; wenn du GRTL-Moderator warst, außerdem der Eintrag deiner Rolle (§ 3 Abs 13), bis der Betreiber ihn entfernt; Rückmeldungen, die du geschickt hast, nach Maßgabe der folgenden Sätze; deine Liste der über deinen Code gekommenen Konten, bis der Betreiber sie entfernt; Benachrichtigungen, die andere Nutzer aus einer früheren Vormerkung (§ 5 Abs 2) über dein Kennzeichen erhalten haben, bis diese sie entfernen; Respekt, den du anderen Fahrzeugseiten gegeben hast (deine Konto-ID und der Zeitpunkt unter dem Fahrzeug und die Anzahl am Fahrzeug, § 3 Abs 16); der Zähler deiner Suchen, falls sich der letzte Löschschritt nicht ausführen lässt (etwa ohne Verbindung), als reine Zählerstände ohne Inhalt, bis der Betreiber ihn entfernt; sowie Angaben, die andere Nutzer in ihren eigenen Profilen gemacht haben, etwa ein Beifahrer-Eintrag mit deinem Kennzeichen (§ 4 Abs 7). Für Rückmeldungen (auch Einsprüche) gilt, ob mit oder ohne Kontolöschung: Sie bleiben gespeichert, bis der Betreiber sie bearbeitet hat. Erledigte, die älter als 30 Tage sind (gerechnet ab dem Absenden), löscht der Betreiber in regelmäßigen Abständen.

(3) Kurzbeiträge sind 24 Stunden sichtbar und werden danach automatisch gelöscht, in der Regel innerhalb von weiteren 24 Stunden; das zugehörige Bild wird innerhalb weniger Tage gelöscht. Live-Standorte werden nach § 7 Abs 2 gelöscht. Angaben zu Moderationsmaßnahmen, insbesondere Meldungen, der Vermerk einer Einschränkung von Funktionen samt Verlauf, das Protokoll der GRTL-Moderatoren (§ 3 Abs 12) sowie der Vermerk einer Sperre oder einer abgelehnten Freischaltung zu einer Konto-ID (jeweils Zeitpunkt, Art der Maßnahme, bei Meldungen, Einschränkungen und im Protokoll die Konto-ID dessen, der gehandelt hat, und, sofern angegeben, die Begründung), werden aufbewahrt, solange dies zur Durchsetzung und zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist, auch über die Löschung des Kontos und über das Ende einer Tätigkeit als GRTL-Moderator hinaus.

(4) Sicherungskopien. Zum Schutz vor Datenverlust speichert der Betreiber regelmäßig eine Kopie der Datenbank offline, auf einem eigenen, vor fremdem Zugriff geschützten Datenträger. Solange eine solche Kopie besteht, enthält sie auch Daten, die seit ihrer Erstellung gelöscht wurden; jede Kopie wird spätestens drei Monate nach ihrer Erstellung gelöscht. Die Kopien dienen ausschließlich der Wiederherstellung nach einem Datenverlust. Wird eine Kopie eingespielt, werden Daten, die seit ihrer Erstellung gelöscht wurden, erneut gelöscht. Rechtsgrundlage: Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem zuverlässigen Dienst ohne Datenverlust).

(5) Daten aus entfernten Funktionen. Frühere Versionen der App hatten Funktionen, die es nicht mehr gibt: Orte auf der Karte samt Ortsvorschlägen von Nutzern, Termine in Communitys samt Zusagen, den Wochenend-Streak (§ 7 Abs 1) und die Vormerkung von Kennzeichen (§ 5 Abs 2). Dafür werden keine Daten mehr erhoben, angezeigt oder neu angelegt. Vorhandene Orte, Ortsvorschläge, Termine samt Zusagen und Vormerkungen löscht der Betreiber; unabhängig davon werden Termine und Zusagen beim Löschen deines Kontos oder der jeweiligen Community mitgelöscht. Für die Zählerstände des Wochenend-Streaks gilt § 7 Abs 1. Sicherungskopien nach Abs 4 können diese Daten bis zu ihrer Löschung noch enthalten.

(6) Zugriffsdaten der Webseite (§ 3 Abs 20) verarbeitet der Hosting-Dienst nach den Angaben von Google einige Monate lang; der Betreiber legt davon keine eigene Kopie an.

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§ 10 Deine Rechte

(1) Dir stehen die Rechte auf Auskunft (Art 15 DSGVO), Berichtigung (Art 16), Löschung (Art 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art 18), Datenübertragbarkeit (Art 20) und Widerspruch (Art 21) zu. Erteilte Einwilligungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art 7 Abs 3).

(2) Zur Ausübung genügt eine formlose Nachricht an kontakt@grtl.at.

(3) Unabhängig davon steht dir ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu, in Österreich bei der Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at.

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§ 11 Erforderlichkeit der Bereitstellung

Für die Nutzung der App sind eine E-Mail-Adresse oder ein Apple-Login, ein Nutzername, dein Geburtsjahr und eine Auswahl beim Geschlecht (möglich ist auch „keine Angabe“) erforderlich; ohne diese Angaben kann kein Konto geführt werden. Alle weiteren Angaben, insbesondere Kennzeichen, Fahrzeugseiten, Bio, Bilder und Social-Media-Verweise, sind freiwillig.

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§ 12 Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art 22 DSGVO findet nicht statt. Die Suchlimits (§ 4 Abs 9) sind eine automatische technische Grenze für die Zahl der Suchen in einem Zeitraum; sie sperren kein Konto und treffen keine Entscheidung über dich. Ein automatischer Wortfilter prüft Eingaben vor dem Absenden auf deinem Gerät (Nutzungsbedingungen § 7 Abs 6); er speichert keine Eingaben und übermittelt nichts an den Betreiber. Die Wortliste ergänzt der Betreiber bei Bedarf; die App lädt diese Ergänzungen vom Server und speichert sie auf deinem Gerät, über deine Eingaben wird dabei nichts übertragen. Über das Entfernen von Inhalten, das Einschränken einzelner Funktionen eines Kontos und die Freischaltung von Konten entscheiden der Betreiber oder ein GRTL-Moderator (§ 3 Abs 12) persönlich; Konten sperren und Freischaltungen ablehnen kann nur der Betreiber. Über Anträge auf Verifizierung entscheidet nur der Betreiber; eine direkte Verifizierung nehmen der Betreiber oder ein GRTL-Moderator persönlich vor (§ 6).

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§ 13 Mindestalter

Die App richtet sich an Personen ab 16 Jahren. Bei der Registrierung und, einmalig, bei bestehenden Konten fragt die App dein Geburtsjahr ab (§ 3 Abs 15). Maßgeblich ist nur dieses Jahr, nicht der Geburtstag: Zugelassen ist, wer im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre alt wird oder älter ist, also auch, wer erst später im Jahr 16 wird. Ein Nachweis wird nicht verlangt. Wer nach seiner Angabe nicht zugelassen ist, kann GRTL nicht nutzen. Bei der Registrierung werden dann keine Profildaten angelegt. Bei einem bestehenden Konto sperrt die App nur das Gerät; Profil und Inhalte bleiben bestehen, bis das Konto gelöscht ist (§ 3 Abs 15). Erfährt der Betreiber, dass ein Konto einer Person gehört, die nach ihrem Geburtsjahr nicht zugelassen ist, löscht er es.

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§ 14 Änderungen dieser Erklärung

Diese Erklärung wird angepasst, wenn sich die App, die eingesetzten Dienstleister oder die Rechtslage ändern. Die jeweils geltende Fassung ist stets auf dieser Seite abrufbar, auf die die App verlinkt; über wesentliche Änderungen wird in der App informiert.

Datenschutz, Nutzungsbedingungen und Impressum auf diesen Seiten sind die verbindliche Fassung der Rechtstexte. Die App verlinkt darauf (Einstellungen → Rechtliches).

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